Sicherheit & Justiz

Unser Ziel

Ein funktionierender Rechtsstaat soll Straftaten verhindern, Opfer schützen und Verfahren möglichst zügig abschließen.

So wollen wir es erreichen

Polizei stärken: Ausreichend Personal, moderne Ausrüstung und weniger vermeidbare Verwaltungsarbeit.

Bodycams: In definierten konfliktträchtigen Einsatzsituationen sollen Bodycams nach klaren Datenschutz- und Einsatzregeln genutzt werden.

Videoüberwachung gezielt einsetzen: Keine flächendeckende Überwachung, sondern begründete und regelmäßig überprüfte Maßnahmen an tatsächlichen Kriminalitätsschwerpunkten.

Jugendkriminalität früh begegnen: Bei erheblichen oder wiederholten Taten sehr junger Menschen sollen Jugendhilfe, Familiengerichte und andere zuständige Stellen frühzeitig verbindliche Maßnahmen einsetzen.

Opferschutz: Verfahren bei sexualisierter Gewalt sollen beschleunigt, spezialisierte Ermittlungsstrukturen gestärkt und Betroffene besser begleitet werden.

Bundesebene

Das Strafrecht gehört zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. NRW kann daher beispielsweise Strafrahmen, das Alter der Strafmündigkeit oder die bundesrechtlichen Regeln zur lebenslangen Freiheitsstrafe nicht allein verändern.

Entsprechende Forderungen zu Strafrahmen oder Mindeststrafen müssen deshalb ausdrücklich als bundespolitische Ziele bezeichnet und vor einer konkreten Gesetzesinitiative verfassungsrechtlich geprüft werden.

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