Gesundheit & Pflege
Unser Ziel
Eine gute medizinische Versorgung darf nicht davon abhängen, ob sich ein Krankenhausstandort oder eine einzelne Behandlung wirtschaftlich besonders lohnt. Gleichzeitig müssen vorhandene Mittel dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich medizinischen Nutzen bringen.
So wollen wir es erreichen
Krankenhausversorgung nach Bedarf: Krankenhausstandorte sollen nach regionalem Versorgungsbedarf bewertet werden. Medizinisch notwendige Grund- und Notfallversorgung muss erreichbar bleiben. Nicht jeder Standort muss dagegen jede spezialisierte Leistung anbieten.
Spezialisierung ermöglichen: Wo Kooperationen oder Spezialisierungen die Versorgungsqualität erhöhen, sollen sie möglich sein.
Beschäftigte entlasten: Dienstplanung, Arbeitszeiterfassung, Ruhezeiten sowie die Vergütung von Nacht-, Wochenend-, Bereitschafts- und Rufdiensten müssen stärker berücksichtigt werden.
Personalbemessung: Personalvorgaben sollen sich stärker am tatsächlichen Versorgungs- und Pflegeaufwand orientieren.
Bürokratie reduzieren: Dokumentation soll auf medizinisch, pflegerisch und rechtlich notwendige Informationen konzentriert werden. Digitalisierung soll Arbeitsschritte reduzieren und nicht zusätzliche Dokumentationspflichten erzeugen.
Notfallversorgung: Notfallpraxen, telemedizinische Angebote, mobile ärztliche Versorgung und eine bessere Patientensteuerung sollen Rettungsdienst und Notaufnahmen entlasten.
Pflegekammer NRW: Unsere bisher entwickelte Position wäre die Abschaffung der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in ihrer heutigen Form. Die Pflegekammer ist aktuell gesetzlich als Pflichtkammer ausgestaltet; seit 2026 werden zudem Mitgliedsbeiträge erhoben.
Dabei müssen Aufgaben wie Berufsordnung, Fort- und Weiterbildungsstandards und berufliche Interessenvertretung anschließend verlässlich neu organisiert werden. Auch die Kammer selbst führt diese Aufgaben als Teil ihrer gegenwärtigen Funktion an.
Bundesebene: Eine gemeinsame solidarische Krankenversicherung anstelle der heutigen Trennung von gesetzlicher und privater Vollversicherung sowie bundesweite Änderungen des Sozialversicherungsrechts können NRW nicht allein beschließen. Solche Positionen müssen als bundespolitische Ziele ausgewiesen werden.
